Information Brauchtumsfeuer!

31.03.2023

Brauchtumsfeuer 2023

Nachdem die bisherige Verordnung bis auf Weiteres gültig bleibt, ist das Entzünden des Osterfeuers, sofern nicht gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuer-verordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen, 

ausschließlich am Karsamstag (8. April 2023) von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr zulässig.

Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig. 

Wir rufen im Namen des Landesfeuerwehrkommandanten LBD Reinhard Leichtfried  zur besonderen Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern von 100 Meter, öffentliche Verkehrsflächen und Gebäuden 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wäldern oder Baumgruppen. 

Das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren.


ff-ehrenschachen.at